- Dder Container steht 4 Werktage mietfrei; ab dem 5. Werktag wird eine Mietgebühr von 2,-- €/Tag erhoben.
- Der Auftrag zur Abholung des vollen Containers ist unbedingt vom Auftraggeber telefonisch oder schriftlich zu erteilen.
- In dern aufgeführten Abfall- u. Wertstoffen dürfen folgende Stoffe nicht enthalten sein, da sie als Sonderabfall gelten (hierfür muss ggf. ein gesonderter Entsorgungsauftrag gestellt werden):
- Eisenbahnschwellen, Reifen, Teerpappe, Behälter mit Anhaftungen, Stahlmittelrückstände, kontaminierte Böden, Eternit- und Asbestzementabfälle, Dämmmaterial (Mineralwolle), Leuchtstoffröhren, Batterien und keine schadstoffhaltigen Flüssgikeiten wie z. B. Öle, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, etc.
- Der Auftraggeber versichert ferner, dass er willens und in der Lage ist, die entstehenden Kosten zu tragen. Er erklärt in diesem Zusammenhang, dass er zum Zeitpunkt dieser Erklärung sich in keinem gerichtlichen Schuldenverfahren befindet und dass das Schuldnerverzeichnis des für ihn zuständigen Amtsgerichts keine Eintragungen über seine Person aufweist.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Haltern am See