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Allgemeine Geschäftsbedingung

Wichtig!!!

  • Der Auftraggeber oder dessen Vertreter bestätigt durch seine Unterschrift:
  • Der Behälter wurde auf Weisung des Auftraggebers abgesetzt
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Container ordnungsgemäß zu beladen (Streichmaß), sonst keine Abfuhr möglich
  • Im Container darf kein Feuer angezündet werden, andernfalls haftet der Auftraggeber
  • Für Container, die auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden, hat der Besteller eine Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stadtverwaltung zu beantragen
  • Mit der Aufstellung des Containers kommt ein Pachtvertrag zustande, der mit der Aufnahme durch das Container-Fahrzeug endet
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, für eine dem Container entsprechende Standsicherheit zu sorgen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sicherung für den Straßen- und Personenverkehr zu treffen
  • Weiterhin hat er für eine tragfähige und zugängliche LKW-Zufahrt zum Containerstellplatz zu sorgen
  • Die Haftpflicht sowie Schadensersatzpflicht aus dem Gebrauch und der Nutzung des Containers geht auf den Auftraggeber über
  • Dder Container steht 4 Werktage mietfrei; ab dem 5. Werktag wird eine Mietgebühr von 2,-- €/Tag erhoben.
  • Der Auftrag zur Abholung des vollen Containers ist unbedingt vom Auftraggeber telefonisch oder schriftlich zu erteilen.
  • In dern aufgeführten Abfall- u. Wertstoffen dürfen folgende Stoffe nicht enthalten sein, da sie als Sonderabfall gelten (hierfür muss ggf. ein gesonderter Entsorgungsauftrag gestellt werden):
    • Eisenbahnschwellen, Reifen, Teerpappe, Behälter mit Anhaftungen, Stahlmittelrückstände, kontaminierte Böden, Eternit- und Asbestzementabfälle, Dämmmaterial (Mineralwolle), Leuchtstoffröhren, Batterien und keine schadstoffhaltigen Flüssgikeiten wie z. B. Öle, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, etc.
  • Der Auftraggeber versichert ferner, dass er willens und in der Lage ist, die entstehenden Kosten zu tragen. Er erklärt in diesem Zusammenhang, dass er zum Zeitpunkt dieser Erklärung sich in keinem gerichtlichen Schuldenverfahren befindet und dass das Schuldnerverzeichnis des für ihn zuständigen Amtsgerichts keine Eintragungen über seine Person aufweist.

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Haltern am See

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